Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins hängen u. a. von der
- Art der Fördermittel
- Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
- Wohnungsgröße
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen
ab.
Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und die dazugehörigen Formblätter erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
Bianca Krämer
Telefon 09561 514 - 2105