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Teaser Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten Mietwohnung erforderlich.

Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins hängen u. a. von der

  • Art der Fördermittel
  • Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
  • Wohnungsgröße
  • Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen

ab.

Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und die dazugehörigen Formblätter erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartnerin

Bianca Krämer
Telefon 09561 514 - 2105

Leerraum - nicht löschen!!!

Landarzt mal anders.

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