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Teaser Anordnung der Bundesstraße B 303, Streckenabschnitt zwischen Ortsausgang Oberelldorf und Gemeindeverbindungsstraße Muggenbach als Kraftfahrstraße

In der örtlichen Presse und gegenüber dem Landrat des Landkreises Coburg, Michael Busch, wurde durch den Coburger Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Martin Florschütz, Unverständnis für die Anordnung der Bundestraße B 303, Streckenabschnitt Ortausgang Oberelldorf bis Gemeindeverbindungsstraße Muggenbach, als Kraftfahrstraße geäußert. Insbesondere die damit verbundene Umleitung des landwirtschaftlichen Verkehrs auf die hierfür ertüchtigten Begleitwege an der B 303 stieß auf erhebliche Kritik.
Das Landratsamt sieht sich daher veranlasst, die Beweggründe und die Notwendigkeit der Anordnung als Kraftfahrstraße klarzustellen.

Die umfassende Sanierung und der Ausbau der Bundesstraße B 303 zwischen Dietersdorf und Hafenpreppach stehen kurz vor dem vollständigen Abschluss. Für den Abschnitt zwischen dem Ortsausgang Oberelldorf und der Gemeindeverbindungsstraße Muggenbach wurde ein sogenannter „2+1 Ausbau" verwirklicht, so dass durch einen dritten Fahrstreifen für mehr Sicherheit beim Überholen, insbesondere vom Schwerlastverkehr gesorgt wurde. Die Verkehrsteilnehmer verbinden mit diesem Streckabschnitt darüber hinaus ein zügiges, sichereres Fahren. Mit erheblich langsamer fahrenden Fahrzeugen, wie landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Fahrrädern und Kleinkrafträdern rechnet dabei niemand mehr. Insoweit war es konsequent und folgerichtig schon in der Planungsphase der Straßenbaumaßnahme die Einrichtung einer Kraftfahrstraße für diesen Streckenabschnitt vorzusehen. Es fanden entsprechende Abstimmungen zwischen den zuständigen Straßenverkehrsbehörden, der zuständigen Straßenbaubehörde und der Polizei statt. Für den von der Benutzung der Kraftfahrstraße ausgenommenen Verkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h wurden die gesetzlich geforderten Begleitwege geschaffen, welche in Ihrer Ausbauform großzügig angelegt wurden und den Charakter eines sogenannten Hauptwirtschaftsweges haben. Die Begleitwege sind asphaltiert, haben eine Fahrbahnbreite von 3,50 m und verlaufenen beidseitig und parallel zur Bundesstraße. Damit ist es auch sehr breiten landwirtschaftlichen Fahrzeugen möglich die Begleitwege zu nutzen. Dass diese Begleitwege in Ihrer Ausführung über den Charakter eines Standardwirtschaftsweges hinausgehen, stellt nochmals die vorangegangene eingehende Planung der Kraftfahrstraße heraus. Durch die parallele Straßenführung sollten die Begleitwege auch für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sein. Die beidseitige Führung der Begleitwege nördlich und südlich der B 303 ermöglicht es darüber hinaus Begegnungsverkehr zu vermeiden, für den Bedarfsfall sind Ausweichflächen geschaffen worden. Dass die Begleitwege auch als Radweg genutzt werden können, ist kein Spezifikum der B 303, sondern bei Wirtschaftswegen eher der Normalfall. Gegenseitige Rücksichtnahme ist sowohl rechtlich als auch ethisch ein Selbstverständnis.

Die Bürger an der Bundesstraße B 303 und die Benutzer dieser wichtigen Verbindungsstrecke haben eine gut ausgebaute und lärmgeminderte Straße erhalten, welche auf überwiegende Akzeptanz und Zufriedenheit stößt.

Landrat Michael Busch wünscht sich, dass diese Akzeptanz nach einer gewissen Eingewöhnungsphase auch bei den Mitgliedern des Bayerischen Bauernverbandes erfolgt.

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