Der Landkreis Coburg gewährt als Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bedürftigen Personen (Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die angemessenen Kosten der Unterkunft.
Die Obergrenzen für die angemessenen Kosten wurden im Laufe des Jahres 2019 durch eine umfangreiche Datenerhebung und -auswertung nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes von der Firma Koopmann Analytics, Hamburg, neu ermittelt. Insgesamt wurden Daten von über 3000 Mietwohnungen des Landkreises Coburg in die Untersuchung einbezogen. Zusätzlich wurde durch die Auswertung von Mietangeboten aus verschiedenen Medien nachgewiesen, dass innerhalb der ermittelten neuen Höchstgrenzen auch tatsächlich Mietwohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Untersuchung ergab, dass die 17 Städte und Gemeinden des Landkreises in zwei sog. Vergleichsräume aufzuteilen sind, um die hierfür maßgebenden Anforderungen des Bundessozialgerichtes zu erfüllen. Ab 01.03.2020 gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:
Vergleichsraum I:
Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Lautertal, Meeder, Neustadt, Rödental
Zahl der Haushaltsmitglieder | Angemessene m² |
Angemessenheitsgrenze |
1 | 50 | 288 € |
2 | 65 | 389 € |
3 | 75 | 424 € |
4 | 90 | 506 € |
5 | 105 | 573 € |
je weitere | 15 | 82 € |
Vergleichsraum II:
Ahorn, Ebersdorf, Großheirath, Grub am Forst, Itzgrund, Niederfüllbach,
Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen, Weitramsdorf
Zahl der Haushaltsmitglieder | Angemessene m² | Angemessenheitsgrenze ab 01.03.2020 |
1 | 50 | 332 € |
2 | 65 | 398 € |
3 | 75 | 402 € |
4 | 90 | 501 € |
5 | 105 | 587 € |
je weitere | 15 | 84 € |
Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Fachbereich Soziale Leistungen im Landratsamt Coburg:
Daniel Göring
Telefon 09561 514-2100
E-Mail Daniel.Goering@lra-co.bayern.de
Jobcenter Coburg Land:
Gerhard Schramm
Telefon 09561 705-280
E-Mail Gerhard.Schramm@jobcenter-ge.de