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Teaser Neue Angemessenheitsgrenzen für Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII im Landkreis Coburg ab 01.03.2020

Der Landkreis Coburg gewährt als Träger der Sozialhilfe und der Grundsicherung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bedürftigen Personen (Empfänger von Arbeitslosengeld II, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Die Obergrenzen für die angemessenen Kosten wurden im Laufe des Jahres 2019 durch eine umfangreiche Datenerhebung und -auswertung nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes von der Firma Koopmann Analytics, Hamburg, neu ermittelt. Insgesamt wurden Daten von über 3000 Mietwohnungen des Landkreises Coburg in die Untersuchung einbezogen. Zusätzlich wurde durch die Auswertung von Mietangeboten aus verschiedenen Medien nachgewiesen, dass innerhalb der ermittelten neuen Höchstgrenzen auch tatsächlich Mietwohnungen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Untersuchung ergab, dass die 17 Städte und Gemeinden des Landkreises in zwei sog. Vergleichsräume aufzuteilen sind, um die hierfür maßgebenden Anforderungen des Bundessozialgerichtes zu erfüllen. Ab 01.03.2020 gelten folgende Angemessenheitsgrenzen:

Vergleichsraum I:
Bad Rodach, Dörfles-Esbach, Lautertal, Meeder, Neustadt, Rödental

Zahl der Haushaltsmitglieder Angemessene m²

Angemessenheitsgrenze
ab 01.03.2020

1 50 288 €
2 65 389 €
3 75 424 €
4 90 506 €
5 105 573 €
je weitere 15 82 €

Vergleichsraum II:
Ahorn, Ebersdorf, Großheirath, Grub am Forst, Itzgrund, Niederfüllbach,
Seßlach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen, Weitramsdorf

Zahl der Haushaltsmitglieder Angemessene m² Angemessenheitsgrenze
ab 01.03.2020
1 50 332 €
2 65 398 €
3 75 402 €
4 90 501 €
5 105 587 €
je weitere 15 84 €

Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Fachbereich Soziale Leistungen im Landratsamt Coburg:
Daniel Göring
Telefon 09561 514-2100
E-Mail Daniel.Goering@lra-co.bayern.de

Jobcenter Coburg Land:
Gerhard Schramm
Telefon 09561 705-280
E-Mail Gerhard.Schramm@jobcenter-ge.de

 

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