Das Coburger Land ...
 ganz persönlich

Teaser Jobcenter Coburg Land: Wir sind für die Menschen da

Durch die nach wie vor geltenden Ausgangsbeschränkungen sind auch im Jobcenter Coburg Land derzeit keine persönlichen Vorsprachen möglich. Und das obwohl sich die Zahl der Antragssteller – ebenfalls aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten Lage am Arbeitsmarkt – erhöht. Doch das Team des Jobcenters Coburg Land hat praktische und unkomplizierte Wege gefunden, um weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Coburg da zu sein.
Geschäftsführer Thomas Friedrich und sein Stellvertreter Gerhard Schramm erklären im Gespräch, wie Antragssteller zu den Leistungen kommen und wie sich das Antragsaufkommen seit der Corona-Krise verändert hat.

Persönliche Vorsprachen im Jobcenter sind derzeit nicht möglich. Gleichzeitig haben aufgrund der aktuellen Situation sicher mehr Menschen Bedarf an Sozialleistungen. Wie geht das Jobcenter Coburg Land damit um?

Thomas Friedrich: Wir haben uns schon frühzeitig vorbereitet und sind über verschiedene Kommunikationskanäle zum Klären der verschiedenen Anliegen weiterhin erreichbar. So finden sich die Kontaktdaten unserer jeweiligen Ansprechpartner auf unserer Internetseite www.jobcenter-coburg-land.de Wir sind telefonisch und per E-Mail erreichbar. Und auch online unter www.jobcenter.digital können Anträge gestellt werden, die wir schnell und unbürokratisch bearbeiten. Alles, was bisher persönlich erfolgt ist, passiert jetzt telefonisch und auf dem Postweg. Und dafür haben die Antragssteller auch alle Verständnis. Anträge werden tagesaktuell bearbeitet. Wenn sie nicht vollständig sind, werden die Antragssteller von uns informiert, so dass sie wissen, was noch benötigt wird und dann alles zügig bearbeitet werden kann.

Gelten nun andere Bedingungen, was die Beantragung beziehungsweise Inanspruchnahme von Leistungen angeht?

Gerhard Schramm: Ja, durch eine Gesetzesänderung, dem sogenannten Sozialschutz-Paket, wird zum einen das Antragsverfahren durch ein neues, kürzeres Formular vereinfacht und zum anderen der Zugang zu Sozialleistungen erleichtert. Wir prüfen natürlich weiterhin die Bedürftigkeit, aber dazu sind derzeit keine persönlichen Vorsprachen erforderlich. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden vorübergehend in tatsächlicher Höhe anerkannt und eine Vermögensprüfung findet nur bei erheblichen Vermögen, ab 60.000 Euro, zuzüglich je 30.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt des Antragsstellers, statt. Zudem werden auslaufende Bewilligungen automatisch weiterbewilligt.

Wer stellt denn nun neu Anträge?

Gerhard Schramm: In der Corona-Krise neu hinzugekommen sind Menschen, die in Kurzarbeit sind und deshalb ergänzende Grundsicherungsleistungen beantragen, und die sogenannten Solo-Unternehmer, die Ein-Mann-Betriebe also.

Wie viele Anträge gibt es seit der Corona-Krise mehr?

Thomas Friedrich: Wir hatten im März ungefähr das Dreifache an Anträgen als in den Monaten zuvor. Seit Mitte März sind etwa 40 Selbstständige – Künstler, Friseure, Gastronomen, Physiotherapeuten, etc. – hinzugekommen, die Grundsicherungsleistungen beantragt haben, und etwa 50 neu hinzugekommene Personen haben eine Ergänzung ihres Kurzarbeitergeldes beantragt. Wobei wir jetzt im April mit nochmal mehr Anträgen rechnen, weil viele Betriebe ja erst dann und nicht schon für März Kurzarbeit angemeldet haben, und auch mit einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen um etwa 15 Prozent gegenüber März.
Die Sicherstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt hat für uns aber höchste Priorität und deshalb kümmern wir uns wirklich umgehend um die eingehenden Anträge – auch wenn es mehr sind als bisher.

Wie gelingt das?

Thomas Friedrich: Wir haben intern etwas umstrukturiert. Das Aufkommen in den Bereichen Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsvermittlung ist derzeit ja – auch durch die Corona-Krise – nicht ganz so hoch, so dass wir Personal aus diesen Bereichen in der Antragsbearbeitung mit einsetzen können. Nichtsdestotrotz ruhen die Arbeitsvermittlung und die Qualifizierung natürlich nicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Markt und Integration betreuen ihre Kundinnen und Kunden natürlich auch weiterhin – telefonisch eben – und bei den beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen wurde umgestellt von Präsenzunterricht auf E-Learning und andere digitale Lernformen.
Auch werden Arbeitssuchende, trotz der kritischen Lage, noch in Arbeitsverhältnisse vermittelt: Gerade in den Bereichen Lager, Logistik oder auch für die Abhol-Gastronomie wird derzeit Personal benötigt.

Mussten auch schon Anträge abgelehnt werden?

Gerhard Schramm: Ja, aber nur etwa zehn Prozent aller eingegangenen. Es wird ja immer die sogenannte Bedarfsgemeinschaft – also das gesamte Einkommen einer Familie – geprüft. So kann es sein, dass beispielsweise ein Selbstständiger, der seinen Betrieb aufgrund der Corona-Krise vorübergehend schließen muss, dessen Partnerin aber ein regelmäßiges Einkommen hat, das über der Grenze des bemessenen Einkommens der Bedarfsgemeinschaft liegt, keinen Anspruch hat.
Thomas Friedrich: Wir merken aber auch, dass bei manchen, die vielleicht noch nie auf Grundsicherungsleistungen angewiesen waren, eine falsche Scham vorhanden ist. Das ist nicht angebracht, vielmehr hat man einen gesetzlichen Anspruch auf eine gewisse Grundsicherung.

Gibt es auch Erleichterungen für die Menschen, die aktuell schon laufende Leistungen vom Jobcenter beziehen?

Gerhard Schramm: Ja, wenn der Bewilligungszeitraum in den Monaten April bis Juli endet, benötigen wir keinen sogenannten Weiterbewilligungsantrag, sondern die Leistungen werden automatisch unter Annahme unveränderter Verhältnisse um in der Regel ein Jahr weiter verlängert. Selbstverständlich müssen aber Veränderungen, zum Beispiel beim Einkommen, dem Jobcenter mitgeteilt werden.

Infobox:

Kontakt

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Coburg Land sind telefonisch erreichbar unter 09561 705225 sowie unter den jeweiligen Durchwahlnummern der zuständigen Ansprechpartner, die auf der Internetseite www.jobcenter-coburg-land.de zu finden sind oder per E-Mail jobcenter-coburg-land@jobcenter-ge.de
Die bundesweite Service-Hotline ist unter 0800 4555523 erreichbar und online können Anträge unter www.jobcenter.digital gestellt werden.
Weitere Informationen und die aktuellen Antragsvordrucke gibt es unter www.arbeitsagentur.de

Zahlen

Im März 2020 lebten in 1278 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 2382 Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beim Jobcenter Coburg Land hatten. Von den 1658 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern waren 571 arbeitslos. Im April rechnen Geschäftsführer Thomas Friedrich und sein Stellvertreter Gerhard Schramm mit einem Anstieg der Zahlen um etwa 15 Prozent.


Die Türen zum Jobcenter Coburg Land sind derzeit zwar verschlossen
Geschäftsführer Thomas Friedrich (links) und sein Stellvertreter
Gerhard Schramm verweisen aber darauf, dass sie und ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch bzw. per E-Mail erreichbar sind.

Leerraum - nicht löschen!!!

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