Jagdschein
Der Jagdschein wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen unteren Jagdbehörde nach Vorliegen der erfolgreich abgelegten Jägerprüfung und entsprechender Zuverlässigkeitsprüfung erteilt.
Für die Erteilung eines Jagdscheines werden benötigt:
- Antrag Jagdschein, hier geht es direkt zum Antragsverfahren - Onlineformular
- Prüfungszeugnis
- Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung
- 1 Passfoto
- ggf. Bestätigung über Lehrgang "Fallenjagd"
- Einverständniserklärung der Eltern (bei Jugendjagdschein)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
- Persönliche Vorsprache erforderlich!
Für die Verlängerung eines Jagdscheines werden benötigt:
- Vorhandener Jagdschein
- Nachweis einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass oder Vollmacht für einen Dritten
- Persönliche Vorsprache erbeten!
Gebühren
Dreijahresjagdschein | 90 Euro (zuzügl. 60 Euro Jagdabgabe) |
Jahresjagdschein | 40 Euro (zuzügl. 20 Euro Jagdabgabe) |
Tagesjagdschein (für 14 Tage) | 10 Euro (zuzügl. 5 Euro Jagdabgabe) |
Jugendjagdschein (unter 18 Jahre) | 25 Euro (zuzügl. 12,50 Euro Jagdabgabe) |
Die vorgenannten Kosten werden sowohl bei der Ersterteilung als auch bei der Verlängerung erhoben
Ihre Ansprechpartner:
Sarah Schaf
Telefon 09561 514-3105
Timo Sommerluksch
Telefon 09561 514-3100