Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Schafe und Ziegen sind im Ursprungsbetrieb vom Tierhalter spästestens neun Monate nach der Geburt, jedoch vor dem ersten Verbringen aus dem Ursprungsbetrieb, mit einer von der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle ihm zugeteilten Ohrmarke, die den Anforderungen entspricht, dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen.
Die Ohrmarke muss folgende Angaben enthalten:
- "DE" für Deutschland,
- "CO" für den Landkreis bzw. die Stadt Coburg,
- die letzten sieben Zahlen der Balis-Nummer.
Bei der Größe der Ohrmarke ist die Größe der zu kennzeichnenden Tiere zu berücksichtigen.
Die Ohrmarken können ausschließlich beim
Landesverband Bayerischer Schafhalter
Haydnstraße 11
80336 München
Tel. 089/544348-0
bestellt werden.
Soweit durch eine Ohrtätowierung der zuständigen Behörde oder einer anerkannten Züchtervereinigung der Ursprungsbetrieb zu ermitteln ist und die betreffende Züchtervereinigung sich verpflichtet hat, die zuständige Behörde über die vorgesehene Kennzeichnung zu unterrichten, ist die Kennzeichnung mittels Ohrmarke nicht vorgeschrieben.
Verliert ein Schaf oder eine Ziege seine Ohrmarke oder ist die Ohrmarkennummer unlesbar geworden, so hat der Tierhalter das Tier unverzüglich erneut zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sonja Hein
Tel. 09561 514-3103