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Teaser Erdwärmesonden

Oberflächennahe Geothermie

Wärmepumpen sind hochmoderne und technisch ausgereifte Systeme, die bei ordnungsgemäßer baulicher Ausführung eine umweltfreundliche und komfortable Alternative zu traditionellen Brennstoff-Heizsystemen darstellen. Bereits jede zweite Wärmepumpenanlage, die überwiegend im Zuge von Neubaumaßnahmen, aber auch im Rahmen von Altbausanierungen zur Wärmeversorgung errichtet werden, nutzt den Untergrund als Wärmequelle. Denn erdgekoppelte Systeme erzielen eine besonders hohe Energieeffizienz und können zudem auch äußerst energiesparend „passiv" kühlen.

Erdwärmesonden

Erdwärmesonden , das sind meist vertikale Bohrungen, die zu geschlossenen Wärmetauschersystemen ausgebaut werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Neben der wachsenden Anzahl ist auch die Qualität der Anlagen von entscheidenter Bedeutung für die Einsparung fossiler Energieträger. Schließlich sollen die Anlagen energieeffizient und nachhaltig arbeiten und dabei den Boden- und Grundwasserschutz wahren.

Die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesonde ist in der Regel ein anzuzeigender Erdaufschluss. Die wasserrechtliche Anzeige sollte spätestens einen Monat vor dem geplanten Bohrbeginn bei uns eingereicht werden.

Neben dieser Anzeige ist meist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Daher empfehlen wir unmittelbar den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen, der zugleich als Anzeige der Bohrung gilt.

Erdwärmesonden, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, fallen unter die Bestimmungen des Bergrechts. Demnach ist die Anzeige der Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde (Bergamt Nordbayern, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth) erforderlich.

Die Bohranzeige und den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie weiterreichende Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden für Erdwärmesonden in Bayern.

Der Leitfaden informiert über die Wahl des geeigneten Systems zur thermischen Nutzung, die wasser- und bergrechtlichen Grundlagen bei der Erstellung von Erdwärmesonden und zeigt wasserrechtliche Beurteilungskriterien auf.

Ihr Ansprechpartner:
Tim Hofmann
Telefon: 09561 514-4202

 

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