Gewässerausbau
Die Gewässer (Flüsse, Bäche, Gräben, Teiche, Biotope) sind Bestandteil des Naturhaushaltes und Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Sie sollen daher grundsätzlich in ihrem natürlichen oder naturnahem Zustand erhalten bleiben. Diesem Grundsatz dienen die Regelungen zum Gewässerausbau.
Ein Gewässerausbau liegt immer dann vor, wenn Sie ein Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung herstellen oder wesentlich verändern. Dazu gehört auch die Errichtung von Triebwerkskanälen und die Umgestaltung der Ufer wie z. B. die Errichtung von Stützmauern, sowie die Verrohrung oder Verlegung der Gewässer.
Wenn Sie eine solche Maßnahme planen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter und klären mit ihm, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall für das Verfahren benötigt werden.
Für die Unterhaltung der Gewässer ist kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich. Eine Ufersicherung mit Bretterwänden, Betonteilen, Wellasbestzementplatten oder Ähnlichem ist dabei nicht zulässig. Bitte erhalten Sie auch bei der Befestigung der Ufer den natürlichen Zustand. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Ihr Ansprechpartner:
Rainer Brink
Telefon 09561 514-4200