Das Coburger Land ...
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Teaser Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Reines Trinkwasser ist für uns ein selbstverständliches Stück Lebensqualität. Es wird in Bayern zu 98 % aus Grundwasser gewonnen. Diesen Schatz, den uns die Natur schenkt, gilt es zu erhalten und zu schützen.

Im Landkreis Coburg wird das wertvolle Grundwasser von 50 Trinkwassergewinnungsanlagen durch 35 Wasserschutzgebiete vor Verunreinigungen bewahrt. An ein Wasserschutzgebiet werden über den allgemeinen flächendeckenden Schutz hinaus weitere Anforderungen gestellt. Um die Wasserfassung herum werden deshalb drei Zonen ausgewiesen, die um so entschiedener durch Auflagen vor Verunreinigungen geschützt sind, je näher sie der Fassung liegen.

Die drei Schutzzonen heißen:

  • Weitere Schutzzone (Zone III)
    Sie bietet Schutz vor Verunreinigungen z.B. durch Chemikalien im großräumigen Umfeld der Wassergewinnungsanlage.
  • Engere Schutzzone (Zone II)
    Sie stellt zusätzlich den Schutz vor Verunreinigungen durch Krankheitserreger sicher.
  • Fassungsbereich (Zone I)
    Er schützt die Wassergewinnungsanlage und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglicher Verunreinigung

Wasserschutzgebiete sind in der Natur durch die blau-weißen Schilder mit der Aufschrift "Wasserschutzgebiet" gekennzeichnet. Achtung: Bis vor kurzem wurde lediglich die Zone II beschildert !

Durch ein Wasserschutzgebiet wird das Grundwasser gesetzlich geschützt. Wie bei einem Naturschutzgebiet regelt eine entsprechende Verordnung die gewässerschonende Nutzung dieses Areals.
Wasserschutzgebiete die seit dem 1. Januar 2001 festgesetzt worden sind:

  • Neustadt: Wasserschutzgebiet zwischen Ketschenbach und Meilschnitz vom 2. März 2001
  • Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die Brunnen I bis VIII der SÜC Energie und H2O GmbH im Tal der Röden in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2002
  • Wasserschutzgebiet für die Oberwohlsbacher Quelle der Stadtwerke Rödental GmbH vom 12. Januar 2004
  • Verordnung des Landratsamtes Coburg über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen Erlenholz der Gemeinde Großheirath vom 5. Juli 2004
  • Verordnung des Landratsamtes Coburg über das Wasserschutzgebiet für die Brunnen Häslichgraben, Kehlgraben und Thanner Grund der Stadtwerke Rödental GmbH vom 30. August 2004
  • Verordnung des Landratsamtes Coburg über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen "Bodelstadt" der Gemeinde Itzgrund
  • Verordnung über das Wasserschutzgebiet für den Brunnen IV "Ketschenbach" der SWN Stadtwerke Neustadt GmbH vom 28.07.2005


Eine Besonderheit stellt das Heilquellenschutzgebiet für die beiden Thermalquellen der Stadt Bad Rodach dar. Hier wird Thermalwasser aus großer Tiefe gefördert, so dass die Beschränkungen durch die Schutzgebietsverordnung nicht so einschneidend sind.

Sämtliche Schutzgebietsverordnungen liegen mit den dazugehörigen Lageplänen im Landratsamt Coburg und in den betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsicht aus.

Ihr Ansprechpartner:
Tim Hofmann
Telefon: 09561 514-4202

 

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