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Wohngeld

Der staatliche Mietzuschuss kann Haushalten mit einem geringen Einkommen helfen und für Entlastung sorgen. Die Höhe des Wohngeldes hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt; danach muss es neu beantragt werden. Ansprechpartner ist die Wohngeldbehörde im Landratsamt Coburg.

Wie hoch Ihr Wohngeldanspruch ist, können Sie den Wohngeldtabellen des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entnehmen.

Mehr dazu hier.

Wohngeldtabelle

Informationen zum Wohngeld und Formulare

Ihre Ansprechpartner:

  Sachbearbeiter/in Telefon
Nachname  A - K Janine Bischoff 09561 514-2106
Nachname  L - Z Julia Schleifenheimer 09561 514-2107

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin.

Dateiname Dateigröße
Nachweis über mögliche Freibeträge7 KB
Nachweis für Mietzuschuss7 KB
Nachweise für Lastenzuschuss111 KB
Einkommensnachweis Miet- und Lastenzuschuss10 KB
Nachweis über das Einkommen bei Selbständigkeit8 KB

Leerraum - nicht löschen!!!

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