
Kapitel 1 - die Präambel der AGENDA 21 - thematisiert die grundsätzlichen Probleme der Menschheit, die in einer globalen Partnerschaft gelöst werden können, wenn sie auf eine Nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind.
Die Internationale Zusammenarbeit zur Beschleunigung nachhaltiger Entwicklung in den Entwicklungsländern und damit verbundene nationale Politik beschreibt Kapitel 2.
Mit der Armutsbekämpfung beschäftigt sich Kapitel 3.
Kapitel 4 behandelt die Veränderung der Konsumgewohnheiten.
Um die Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung geht es in Kapitel 5.
Von Schutz und Förderung der menschlichen Gesundheit handelt Kapitel 6.
In Kapitel 7 wird die Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung bearbeitet.
Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Entscheidungsfindung lautet der Titel von Kapitel 8.
Mit dem Schutz der Erdatmosphäre befasst sich Kapitel 9.
Einen Integrierten Ansatz für die Planung und Bewirtschaftung der Bodenressourcen verlangt Kapitel 10.
Mit der Bekämpfung der Entwaldung beschäftigt sich Kapitel 11.
Der Bekämpfung der Wüstenbildung und der Dürren ist Kapitel 12 gewidmet.
Um Nachhaltige Bewirtschaftung von Berggebieten geht es in Kapitel 13.
Kapitel 14 führt die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und ländlichen Entwicklung an.
Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt fordert Kapitel 15.
Die Umweltverträgliche Nutzung der Biotechnologie befürwortet Kapitel 16.
Um den Schutz der Ozeane, aller Arten von Meeren einschließlich umschlossener und halbumschlossener Meere und Küstengebiete sowie Schutz, rationelle Nutzung und Entwicklung ihrer lebenden Ressourcen geht es in Kapitel 17.
Kapitel 18 regt zum Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen an und macht Vorschläge für die Anwendung integrierter Ansätze zur Entwicklung, Bewirtschaftung und Nutzung der Wasserressourcen.
Umweltverträglicher Umgang mit toxischen Chemikalien einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten heißt der Titel von Kapitel 19.
Die Umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle einschließlich der Verhinderung von illegalen internationalen Verbringungen solcher Abfälle benennt Kapitel 20.
Kapitel 21 beschreibt den Umweltverträglichen Umgang mit festen Abfällen und Klärschlammspezifischen Fragestellungen.
Den Sicheren und umweltverträglichen Umgang mit radioaktiven Abfällen bespricht Kapitel 22.
Das Thema Stärkung der Rolle wichtiger Gruppen behandelt Kapitel 23.
In Kapitel 24 geht es um den Globalen Aktionsplan für Frauen zur Erzielung einer nachhaltigen und gerechten Entwicklung.
Die Aspekte Kinder und Jugendliche und nachhaltige Entwicklung beinhaltet Kapitel 25.
Kapitel 26 fordert die Anerkennung und Stärkung der Rolle der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften.
Die Stärkung der Rolle der nichtstaatlichen Organisationen als Partner für eine nachhaltige Entwicklung thematisiert Kapitel 27.
Um die Initiative der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21 geht es in Kapitel 28.
Die Stärkung der Rolle der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften benennt Kapitel 29.
Inhalt von Kapitel 30 ist die Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft.
Kapitel 31 führt die Rolle von Wissenschaft und Technik an.
Die Stärkung der Rolle der Bauern macht Kapitel 32 zu seinem Thema.
Den Finanziellen Ressourcen und Finanzierungsmechanismen zur Umsetzung der AGENDA 21 gilt das Kapitel 33.
Den Transfer umweltverträglicher Technologien und der damit verbundenen Kooperation und Stärkung von personellen und institutionellen Kapazitäten betrifft Kapitel 34.
Die Wissenschaft im Dienst einer nachhaltigen Entwicklung ist Inhalt von Kapitel 35.
Kapitel 36 behandelt die Förderung der Schulbildung, des öffentlichen Bewusstseins und der beruflichen Aus- und Fortbildung.
Mit Nationalen Mechanismen und internationaler Zusammenarbeit zur Stärkung der personellen und institutionellen Kapazitäten in Entwicklungsländern befasst sich Kapitel 37.
Kapitel 38 stellt die Internationalen institutionellen Rahmenbedingungen für die weltweite AGENDA 21 vor.
Kapitel 39 widmet sich Internationalen Rechtsinstrumenten und -mechanismen.
Das letzte Kapitel - Kapitel 40 - beschäftigt sich mit den Informationen für die Entscheidungsfindung.