Die Bayern - AGENDA 21

Im Zuge des AGENDA-Prozesses leitete Bayern zunächst verschiedene Maßnahmen ein:  

- "Umweltpakt Bayern" (1995)

-  Umweltleitfäden für Wirtschaftsbranchen und Gemeinden

- "Umweltforum Bayern" (1996)

-  Umweltfonds.

Am 16.12.1997 hat die Bayerische Staatsregierung die Bayern-AGENDA 21 beschlossen. Sie fasst die Leitvorstellungen der Staatsregierung für die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Landes an der Schwelle zum nächsten Jahrhundert zusammen und erläutert sie im Einzelnen.  

Dabei wurden Gedanken, Handlungsfelder und Maßnahmen der Rio-AGENDA 21 aufgegriffen und bayernspezifisch unter Berücksichtigung von Geschichte und Kultur als bestimmende Faktoren bayerischer Identität umgesetzt. Eingeflossen sind auch Leitvorstellungen, die das Umweltforum Bayern und seine Arbeits- und Gesprächskreise Bildung, Gesundheit und Ethik entwickelt haben.  

Mit der Bayern-AGENDA 21 folgt Bayern dem Appell der Vereinten Nationen in Kapitel 8 der Rio-AGENDA 21, integrierte Konzepte für eine nachhaltige Entwicklung auf regionaler Ebene einzuführen; dementsprechend spielen darin die Mehrdimensionalität und der Querschnittscharakter für nachhaltige Entwicklung eine wesentliche Rolle. Gerade im Hinblick auf die Ziele nachhaltiger Entwicklung gilt es, Umwelt und Entwicklung noch mehr als bisher zu verknüpfen und stärker vernetzt zu denken.  

Das Bemühen um Nachhaltigkeit ist eine Daueraufgabe. Die Ziele und Maßnahmen müssen immer wieder neu hinterfragt werden. In Anbetracht der ständigen Veränderungen unserer Lebensverhältnisse kann es keine starre, ein für allemal gültige Definition dessen geben, was nachhaltige Entwicklung ist.