
Natürlich konnte die Rio-Konferenz auch nicht festlegen, was im einzelnen in den Städten, Gemeinden und Landkreisen Bayerns zu tun ist. Das weiß schließlich niemand besser als die dort Verantwortlichen und die Bürger selber. Kapitel 28 der Rio-AGENDA fordert deshalb die Kommunen auf, bei der Umsetzung der AGENDA 21 mitzuhelfen:
"Da viele der in der AGENDA 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der AGENDA enthaltenen Ziele".
In Bayern haben bereits zahlreiche Städte und Gemeinden zusammen mit ihrer Bürgerschaft und ihren Organisationen lokale AGENDEN entworfen.
Auch die Landkreise als zweite kommunale Ebene sind gefordert. Dies gilt v. a. dort, wo zukunftsfähige Ansätze über den Hoheitsbereich einer Gemeinde hinausreichen, z. B.
- bei Ausstattung und Betrieb der Landkreiseinrichtungen
- in der Abfallwirtschaft
- im Kreisstraßenbau
- bei Maßnahmen der regionalen Wirtschaftsförderung
- bei Fragen der Energienutzung und Energieversorgung
- im öffentlichen Personennahverkehr
- bei der Umsetzung von Naturschutzkonzepten ("Naturschutz auf der ganzen Fläche")
Die Landkreise fungieren aber auch in verschiedenen Bereichen der Planung und der Daseinsvorsorge als Kooperationspartner ihrer kreisangehörigen Gemeinden.
Inzwischen haben viele Landkreise Bayerns die Arbeit an einer eigenen AGENDA 21 aufgenommen, was übrigens auch ohne formalen AGENDA-Prozeß möglich ist.
Auf welchem Wege die Bürgerschaft, ihre Organisationen und die Verantwortlichen im Landkreis die Maßnahmen finden, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung notwendig sind, ist nicht ausschlaggebend. Mit der Auflistung einer Tagesordnung ist es ohnehin nicht getan. Gefragt ist konkretes Handeln.