Sitzung: 25.04.2024 Kreis- und Strategieausschuss
Berichterstatter: Alexander Krey
Beschluss: einstimmig
Vorlage: 033/2024
Beschlussvorschlag
Die Änderung der Satzung wird beschlossen. Diese tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Coburg in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Coburg vom 01.01.2024 (Coburger Amtsblatt Nr. 40 vom 22.12.2023) außer Kraft.
Sachverhalt
Der Landkreis Coburg stellt bei Bedarf zur Mitnahme durch
die Abfuhrunternehmen zugelassene Restmüllsäcke über die Gemeinden zur
Verfügung. Sie dienen der Beseitigung nicht regelmäßig entstehender
Abfallmengen und stehen insbesondere nicht in Konkurrenz zum herkömmlichen
Holsystem der Tonnen. Die ergänzenden Restmüllsäcke mit dem Logo des
Landkreises Coburg werden derzeit für 3,60 € über die Gemeinden an die Bürger
abgegeben.
Wie auch die reguläre Kalkulation unterliegen die Säcke dem Prinzip der Kostendeckung. Durch die Erhöhung der Müllgebühren im Dezember 2023 ist der Erwerb eines zugelassenen Restmüllsacks aktuell kostengünstiger als die Leerungsgebühren für die 80 und 120 Liter-Tonne. Neben den Kosten beim Einkauf und den Verbrennungskosten über die Umlage des Zweckverbands für Abfallwirtschaft sind auch die Gemeinkosten mit zu berücksichtigen. Weiterhin werden etwaige Ausweicheffekte durch besonders sparsame Bürger verhindert.
Es wird vorgeschlagen, die Gebühr für die Abgabe der Restmüllsäcke auf 4,50 € zu erhöhen.