Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Coburg

ausgewählte Meldung:

Mittwoch, den 30. November 2011:
Landratsamt Coburg und Jobcenter Coburg Land informieren:

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie Empfänger anderer Sozialleistungen beachten sollten: Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg.

Landratsamt und Jobcenter raten daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Sozialleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.  

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt durch die kontoführende Bank – jedoch nur auf Antrag des Kunden. Soll der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus gehen, ist ein Nachweis erforderlich. Bei Sozialleistungen genügt als Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid. Verlangt die Bank einen weiteren Nachweis, kann eine Bescheinigung beim Sozialleistungsträger eingeholt werden.  

Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt, besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Sozialleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.