Allgemeine Informationen

Kommunalwahl in Bayern heißt Persönlichkeitswahl


Aktives Wahlrecht

Ihre Stimme abgeben dürfen bei den Kommunalwahlen alle Unionsbürger, also alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 des Grundgestzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten, der Europäischen Union, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • sich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählerverzeichnis

Voraussetzung für die Aussübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Erhalten sie etwa drei bis vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, dann ist das der Fall und ihr Stimmrecht ist gesichert. Wenn nicht, dann wenden sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung.

Ausübung des Wahlrechts

Sie können dies entweder am Wahltag mit ihrer Wahlbenachrichtigung im angegebenen Wahllokal tun oder per Briefwahl, die sie vorher beantragen müssen ( siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung ).

Stimmzettel

Sie erhalten je nach den in ihrer Gemeinde anstehenden Wahlen folgende Stimmzettel:

  • einen gelben Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters
  • einen großen rosa Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte
  • einen kleinen hellblauen Stimmzettel für die Wahl des Landrats und
  • einen großen weißen Stimmzettel für die Wahl der Kreisräte

Stimmabgabe

Informationen zur Stimmabgabe finden sie im folgenden Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium des Inneren.