Kommunalwahl in Bayern heißt Persönlichkeitswahl
Aktives Wahlrecht
Ihre Stimme abgeben dürfen bei den Kommunalwahlen alle Unionsbürger, also alle Deutschen im Sinne des Art.116 Abs.1 des Grundgestzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten, der Europäischen Union, die
Wählerverzeichnis
Voraussetzung für die Aussübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Erhalten sie etwa drei bis vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung, dann ist das der Fall und ihr Stimmrecht ist gesichert. Wenn nicht, dann wenden sie sich bitte an ihre Gemeindeverwaltung.
Ausübung des Wahlrechts
Sie können dies entweder am Wahltag mit ihrer Wahlbenachrichtigung im angegebenen Wahllokal tun oder per Briefwahl, die sie vorher beantragen müssen ( siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung ).
Stimmzettel
Sie erhalten je nach den in ihrer Gemeinde anstehenden Wahlen folgende Stimmzettel:
Stimmabgabe
Informationen zur Stimmabgabe finden sie im folgenden Merkblatt des Bayerischen Staatsministerium des Inneren.