Kostenfreiheit des Schulweges
Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landkreises Coburg derzeit mit der DB, der OVF GmbH, der OVG Sonneberg sowie den Bussen der SÜC Coburg durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Schülerjahreskarte, die zur Nutzung der Busse und Bahnen auf dem Schulweg berechtigt.
Die notwendige Beförderung ist durch den Aufgabenträger (Landratsamt Coburg) sicherzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Antrag - Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentl. Verkehrsmittel
Frau Irmgard Keil Raum: 168
Telefon: 09561 / 514 - 669
Fax: 09561 / 514 89 669
E-Mail: irmgard.keil@landkreis-coburg.de