Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges

Kostenfreiheit des Schulweges

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Grundsätzlich wird die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landkreises Coburg derzeit mit der DB, der OVF GmbH, der OVG Sonneberg sowie den Bussen der SÜC Coburg durchgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten eine kostenfreie Schülerjahreskarte, die zur Nutzung der Busse und Bahnen auf dem Schulweg berechtigt.
Die notwendige Beförderung ist durch den Aufgabenträger (Landratsamt Coburg) sicherzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

 


               Antrag - Erstattung der notwendigen Fahrtkosten bei Benutzung öffentl. Verkehrsmittel


Ihre Ansprechpartnerin

Frau Irmgard Keil                Raum:     168                             
                                                 Telefon:  09561 / 514 - 669
                                                 Fax:        09561 / 514 89 669
                                                 E-Mail:     irmgard.keil@landkreis-coburg.de