Umzug / Schulwechsel

Bei Umzug oder Schulwechsel ist die zur Verfügung gestellte kostenfreie Schülerjahreskarte zurückzugeben. Es ist neu zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Beförderung besteht. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen neuen Antrag auf kostenfreie Beförderung.
Wird die Schülerjahreskarte von Ihnen nicht zurückgegeben, sind wir leider gezwungen, Ihnen die entsprechenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.