Vereinspauschale - Förderung des außerschulischen Sports
Der Freistaat Bayern gewährt den Sportvereinen jährlich Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports im Rahmen der Vereinspauschale. Grundlage der Förderung des Sportbetriebs sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien). Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale. Grundlage der Vereinsförderung ist die Anzahl der Mitglieder, Kinder / Jugendliche und der anerkannten Übungsleiter / innen im Verein.
Die Sportvereine des Landkreises Coburg (Sitz des Vereins muss im Landkreis Coburg sein) können die Vereinspauschale beim Landratsamt Coburg – Fachbereich Bildung, Kultur, Sport beantragen.
Die Fördervoraussetzungen können den Richtlinien sowie dem Merkblatt entnommen werden.
Die Anträge für die Vereinspauschale 2012 sind bis spätestens 01. März 2012 beim Landratsamt Coburg – Fachbereich Bildung, Kultur, Sport - einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehende Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Wichtiger Hinweis: Übungsleiterlizenzen müssen im Original mit dem Antrag eingereicht werden und zum Stichtag 01. März gültig sein.
Downloads:
Anlage zum Antrag auf Vereinspauschale
anerkannte Übungsleiterlizenzen (Stand Dezember 2011)
weiterführende Links zu
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus