Die Kfz-Haftpflicht deckt auch unverschuldete Unfälle ab, der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist nicht notwendig. Es sollte aber auf eine unbegrenzte Deckung der Kfz-Haftpflicht geachtet werden. Der Weg zur Arbeit ist durch die gesetzliche Sozial­versicherung abgesichert. Außerdem bietet der ADAC eine Haftungsbeschränkungserklärung an. Dieses können Sie als pdf auf der Stadt-Seite herunterladen.

Weitere Auskünfte zu Versicherungs- und Haftungsfragen sind bei der Verbraucherzentrale Bayern unter www.verbraucherzentrale-bayern.de zu erhalten. Außerdem geben alle Kfz-Versicherer entsprechend Auskunft.

Fahrgemeinschaften sind bei der Entfernungs­pauschale für die Anerkennung der Werbungskosten gleichgestellt zu allen anderen Verkehrsmitteln. Bei wechselnden Fahr­gemeinschaften wird nach Fahrertagen und Mitfahrertagen unterschieden. Auch zu diesem Thema gibt die Verbraucherzentrale Bayern Auskunft.