Tarife der VGC

Tarife der VGC

im Orts- und Nachbarortslinienverkehr Coburg gültig ab 01.01.2009


1 Einzelfahrscheine Tarifzone I Tarifzone II
1.1 Erwachsene ......     1,40 € 1,70 €
1.2 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 16. Lebensjahres (16. Geburtstag) ......    
0,70 € 0,80 €
1.3 Empfänger von Sozialhilfe und entsprechenden Leistungen. Nur gültig in Verbindung mit einem von den Sozialämtern ausgestellten Berechtigungsausweis und dem Personal- ausweis ......     0,70 € 0,80 €
1.4 Zuzahlungsschein für eine Fahrt beim Übergang von
Tarifzone I nach Tarifzone II ......    
-- 1,00 €
1.5 Zuzahlungsschein für eine Fahrt zur Rosenau (Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und gültiger Wertmarke frei)    
1.5.1 Einzelfahrt Erwachsene mit Monatskarte -- 1,00 €
1.5.2 Einzelfahrt Erwachsene ohne Monatskarte -- 2,00 €
1.5.3 Einzelfahrt Kinder/Jugendliche mit Monatskarte -- 0,50
1.5.4 Einzelfahrt Kinder/Jugendliche ohne Monatskarte -- 1,00
1.6 Gruppenkarte (gültig von Mo-Fr ab 08.00 Uhr, sonst ganztags)    
1.6.1 ab 10 Personen 9,00 € 12,00 €
1.6.2 jede weitere Person 0,90 € 1,20 €
1.7 Fahrräder, Sperrgut, Rollstühle, Kinderwagen ...... frei frei


2 Mehrfahrtenkarten Tarifzone I Tarifzone II
2.1 Erwachsene, 10 Fahrten ......     10,90 € 13,20 €
2.2 Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung
des 14. Lebensjahres (14. Geburtstag), 10 Fahrten ......    
5,50 € 6,80 €
2.3 Empfänger von Sozialhilfe und entsprechenden Leistungen. Nur gültig in Verbindung mit einem von den Sozialämtern ausgestellten Berechtigungsausweis und dem Personalausweis, 10 Fahrten ......     5,50 € 6,80 €


3 Zeitfahrausweise Tarifzone I Tarifzone II
3.1 Tagesnetzkarte/Familienkarte 1)
Gültig während der Gesamtbetriebszeit sowie an umittelbar darauf folgenden Sonn- und Feiertagen ......    
3,30 € 5,50 €
3.2 Monatsnetzkarten    
3.2.1 Die GELBE 2)
gültig während der gesamten Betriebszeit ......    
32,00 € 39,50 €
3.2.2 Die GRÜNE 2)
gültig von Montag bis Freitag ab 09.00 Uhr, sonst ganztägig ......    
22,00 € 27,50 €
3.3 Jahresnetzkarten    
3.3.1 Die GELBE NeunPlusDrei 2) ......     288,00 € 360,00 €
3.3.2 Die GRÜNE NeunPlusDrei 2) ......     198,00 € 252,00 €
3.3.3 Job-Ticket 2)
Bei Abnahme von über 50 St.
Bei Abnahme von 10-50 St.
Mindestabnahme 10 St.

252,00
277,00 €

312,00 €
343,00 €
3.4 Schüler, Auszubildende und Studenten
3.4.1 Schülerwochenkarten (nicht übertragbar) 7,50 9,50
3.4.2 Schülermonatskarten (nicht übertragbar) 25,50 31,00
3.5 Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis und gültiger Wertmarke ...... frei frei
3.6 Bayern-Ticket
3.6.1 Bayern-Ticket 3) 27,00 27,00
3.6.2 Bayern-Ticket-Single 4) 19,00 19,00
3.6.3 Bayern-Ticket-Nacht 5) 19,00 19,00
3.7 Regionale Museumskarte
3.7.1 Cocard 6)
gültig während der gesamten Betriebszeit für eine Person sowie an drei aufeinanderfolgenden Tagen beginnend ab Entwertung
9,50 € 
9,50 €


4. Anrufsammeltaxi Tarifzone I Tarifzone II
4.1 Erwachsene inkl. A.S.T.-Zuschlag   3,20 € 3,50 €
4.2 Jugendliche inkl. A.S.T.-Zuschlag 2,50 € 2,60 €
4.3 A.S.T.-Zuschlag für Zeit- und Mehrfahrtenkarten 1,80 € 1,80 €


Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind in Begleitung eines zahlenden Fahrgastes zu allen Fahrzeiten frei.

1) Übertragbar. Gültig während der gesamten Betriebszeit sowie an unmittelbar darauffolgenden Sonn- und Feiertagen. Berechtigt während der gesamten Betriebszeit zur Mitnahme einer zusätzlichen Person sowie von zwei Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag).
Die Tagesnetzkarte/ Familienkarte der Tarifzone II ist im gesamten Liniennetz gültig, einschließlich Fahrten zur Rosenau.
2) Übertragbar. Berechtigt während der jeweils gültigen Betriebszeit zur Mitnahme von zwei Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag) sowie einer zusätzlichen Person samstags ab 14.00 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig.
3) Es können bis zu 5 gemeinsam reisende Personen oder eine Familie (ein Elternpaar oder ein Großelternpaar bzw. ein Elternteil oder Großelternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkelkindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag)) nutzen.
Es gilt an Werktagen von 09.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 03.00 Uhr des Folgestages, an Samstagen und Sonntagen sowie an den in ganz Bayern gültigen gesetzlichen Wochenfeiertagen von 0.00 Uhr des angegebenen Geltungstages bis 03.00 Uhr des Folgetages.
4) Es gilt für eine Person
Geltungsbereich und Geltungsdauer wie Bayern-Ticket 3
)
5) Es können bis zu 5 gemeinsam reisende Personen oder eine Familie (ein Elternpaar oder ein Großelternpaar bzw. ein Elternteil oder Großelternteil mit beliebig vielen eigenen Kindern/Enkelkindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (15. Geburtstag)) nutzen.
Es gilt an Werktagen von 19.00 Uhr des angegebenen Tages bis 06.00 Uhr des Folgetages.
6) Kinder unter 6 Jahren sind nicht frei!