Herzlich Willkommen bei Ihrer Gleichstellungsstelle für Frauen und Männer

Seit dem 1. Juli 1996 gibt es das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Bereits in Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Art. 118 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Der Staat fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Im Landkreis Coburg hat Gleichstellung eine wichtige Rolle. Der Landkreis ist eine der wenigen Kommunen, die bereits vor Erlass des Gesetzes aus eigener Initiative eine Gleichstellungsbeauftragte berief.

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