Informationen zur Kreisrechnungsprüfung

Aufgaben

Die örtliche Rechnungsprüfung ist in Art. 89 ff. der Landkreisordnung (LKrO) geregelt. Die Landkreise sind nach Art. 90 LKrO verpflichtet, ein Rechnungsprüfungsamt einzurichten. Es ist bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag und bei der örtlichen Kassenprüfung dem Landrat unmittelbar verantwortlich und bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Das Kreisrechnungsprüfungsamt ist als umfassender Sachverständiger für den Rechnungsprüfungsausschuss/Kreistag tätig.

Die Rechnungsprüfung dient der Kontrolle über die gesamte Verwaltung und erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze. Die Rechnungsprüfung beinhaltet insbesondere

  • die Haushaltskontrolle
  • die Prüfung der materiellen Richtigkeit und Rechnungskontrolle
  • die Prüfung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • die Effektivitätsprüfung.

Der Kreistag hat dem Kreisrechnungsprüfungsamt außerdem folgende Sonderaufträge erteilt:

  • die örtliche Rechnungsprüfung und Kassenprüfung im Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
  • die örtliche Rechnungsprüfung im Krankenhausverband Coburg
  • die örtliche Rechnungsprüfung beim Verein zur Förderung sonderschulpflichtiger Kinder im Landkreis Coburg und in der Stadt Coburg e.V. bzw. bei der Volkshochschule Coburg Stadt und Land gGmbH im dreijährigen Wechsel mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Coburg.

Ansprechpartner

Frau Isa Härtel

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E-Mail:

219
09561 / 514 - 319
06561 / 514 89 319
isa.haertel@landkreis-coburg.de