Das Wappen des Landkreises Coburg ist wie folgt beschrieben:
"Gespalten;
vorne die Bayerischen Rauten,
hinten neunmal geteilt von Schwarz und Gold,
belegt mit einem schrägen und gebogenen grünen Rautenkranz."

Die vordere Hälfte des Wappens betont die nach dem Anschluß des Freistaates Coburg an Bayern bestehende staatliche Zugehörigkeit und die Eigenschaft des Wappeninhabers als bayerischer Landkreis.
Die hintere Hälfte des Wappens dagegen weist durch das Hauptwappen der Wettiner mit dem Rautenkranz auf die jahrhundertelange Verbindung mit Sachsen hin.
Landkreisfahnen können einfache Streifenfahnen und/oder Streifenfahnen mit Wappen sein. Zulässig sind auch einfarbige Landkreisfahnen, aber nur mit aufgelegtem Wappen.
Streifenfahnen können zwei- oder dreisstreifig sein. Die Farben der Streifen müssen den Haupfarben des Wappens entsprechen.
Bei Streifenfahnen mit Wappen und bei einfarbigen Landkreisfahnen kann das Wappen entweder im Fahnenkopf auf weißem Grund geführt oder unmittelbar auf die Fahne aufgelegt werden.

Die Fahne des Landkreises Coburg ist dreistreifig schwarz - gelb - grün mit aufgelegtem Wappen.
Alle öffentlichen Dienstgebäude in Bayern werden an folgenden Tagen im Jahr generell beflaggt:
- am 27. Januar
zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus
- am 01 Mai
zum Tag der Arbeit
- am 09. Mai
zum Europatag
- am 23. Mai
zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- am 17. Juni
zum Jahrestag des 17. Juni 1953
( Arbeiteraufstand in der DDR )
- am 20. Juli
zum Jahrestag des 20. Juli 1944 ( Gedenken
an die Frauen und Männer der Deutschen
Widerstandsbewegung gegen den
Nationalsozialismus )
- am 1. Sonntag im September
zum Tag der Heimat in Bayern
- am 2. Sonntag im September
zum Tag der Heimat regional
- am 03. Oktober
zum Tag der Deutschen Einheit
- am 2. Sonntag vor dem 1. Advent
zum Volkstrauertag
- am 01. Dezember
zum Jahrestag der Annahme des Volksentscheids
der Bayerischen Verfassung
- am Tag einer Wahl zum Bayerischen Landtag,
zum Deutschen Bundestag oder
zum Europäischen Parlament.
Dabei werden generell die Deutschlandfahne, die Bayernfahne und die Europafahne geflaggt. Bei regionalen oder örtlichen Anlässen kann auch die Landkreisfahne geflaggt werden.