Eine Betreuung kann bei volljährigen Personen erforderlich werden, die hilfebedürftig sind aufgrund
Ein Betreuer wird bestellt, wenn der Betroffene aufgrund dieser Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln kann.
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen ebenso gut besorgt werden können.
Die Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, dort kann die Errichtung einer Betreuung auch angeregt werden. Die Betreuungsstelle des LRA Coburg wirkt beim Betreuungsverfahren mit und kann Sie entsprechend beraten.
Sie können hier auch Informationen zur
und deren Beurkundung erhalten.
Wir sind Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuer, deren Gewinnung und bieten Unterstützung bei ihren Aufgaben an.
Ansprechpartner in der Betreuungsstelle ist:

Rüdiger Geuß
Zimmer: E72
Telefon: 09561/514-172
E-Mail: ruediger.geuss@landkreis-coburg.de