Ihr Ansprechpartner:

Antrag auf Übernahme der Kindergartengebühren
Anlage 1 zum Antrag: Belastungen
Anlage 2 zum Antrag: Verdienstbescheinigung
Hinweisblatt
Die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) können nach Antragsstellung vom Amt für Jugend und Familie übernommen bzw. bezuschusst werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung oder auf dieser Seite weiter oben zum Download. Die Gewährung der Jugendhilfeleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Zur Durchführung der Bedarfsberechnung werden deshalb folgende Unterlagen benötigt:
Die Jugendhilfeleistung kann erst ab dem Monat erbracht werden, in welchem der Antrag beim Landratsamt Coburg oder bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung eingegangen ist. Grundsätzlich wird vom Amt für Jugend und Familie des Landkreises Coburg die Gebühr für eine durchschnittliche tägliche Betreuung von 5 – 6 Stunden übernommen. In begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Kostenübernahme nach dem tatsächlichen Bedarf. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Kindergartengebühren grundsätzlich erst ab dem Monat übernommen werden, in welchem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet. Aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils kann nach Prüfung der Einkommensverhältnisse bereits eine vorzeitige Kostenübernahme erfolgen. Wird ein Antrag auf Übernahme der Gebühren für den Kinderhort, der Schulkindbetreuung oder Nachmittagsbetreuung an einer Schule gestellt, muss neben dem Einkommen auch die Erforderlichkeit der Betreuung außerhalb der Familie geprüft werden. Zur Feststellung der Notwendigkeit kann auch eine Stellungnahme des zuständigen Sozialpädagogen eingeholt werden. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartnerin:

Margit Müller
Zimmer: E47
Telefon: 09561/514-109
E-Mail: margit.mueller@landkreis-coburg.de
Das neue Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) trat am 1. August 2005 in Kraft. Die Struktur der Kinderbetreuung in Bayern wurde durch das neue Gesetz erheblich verändert.
Kindertageseinrichtungen können heute bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern altersoffen betrieben werden, d.h., dass Kinder unter 2 Jahren und 6 Monaten, aber auch Schulkinder in einem Kindergarten aufgenommen werden können. Es ist auch möglich, innerhalb der Einrichtung separate Krippengruppen einzurichten.
Der neue Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan greift die gesellschaftlichen Veränderungen auf und verbindet diese mit den neuesten Erkenntnissen der Frühpädagogik. Dabei stehen die Förderung sozialer Kompetenzen, Vermittlung von Werten, die Verknüpfung von Spielen und Lernen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich, sowie die Förderung kreativer Fähigkeiten im Mittelpunkt.
Die Kindergartenfachberatung des Landratsamtes, übernimmt folgende Aufgaben:
Zurzeit gibt es im Landkreis 49 Kindertageseinrichtungen. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.