Übernahme von Gebühren in Kindertageseinrichtungen

Ihr Ansprechpartner:


Thomas Jungkunz

Zimmer: E73
Telefon: 09561/514-173
E-Mail: thomas.jungkunz@landkreis-coburg.de


  Antrag auf Übernahme der Kindergartengebühren
  Anlage 1 zum Antrag: Belastungen
  Anlage 2 zum Antrag: Verdienstbescheinigung
  Hinweisblatt

Die Gebühren für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kindergarten, Kinderkrippe und Kinderhort) können nach Antragsstellung vom Amt für Jugend und Familie übernommen bzw. bezuschusst werden. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung oder auf dieser Seite weiter oben zum Download. Die Gewährung der Jugendhilfeleistung ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Zur Durchführung der Bedarfsberechnung werden deshalb folgende Unterlagen benötigt:

  • Nachweis über die Höhe Ihres Nettoverdienstes der letzten 12 Monate
  • vollständigen Bescheid über Ihr Arbeitslosengeld II und/oder Bescheid über die Höhe Ihres Arbeitslosengelds I
  • Nachweis über die Höhe der Belastungen (z. B. Versicherungen mit Versicherungsschein und aktuellen Zahlungsnachweisen),
  • Nachweis über die Höhe Ihrer Miete (vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung oder Kopie des Mietvertrages),
  • Nachweis über die Höhe der Belastungen für Eigenheim (z. B. Abzahlungsverpflichtungen nach Zins und Tilgung aufgeschlüsselt, Grundabgaben usw.),
  • Nachweis sonstiger Einkünfte (z. B. aus selbständiger Arbeit und geringfügiger Tätigkeit, Unterhaltszahlungen, Wohngeld, Kinderzuschlag usw.)

Die Jugendhilfeleistung kann erst ab dem Monat erbracht werden, in welchem der Antrag beim Landratsamt Coburg oder bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung eingegangen ist. Grundsätzlich wird vom Amt für Jugend und Familie des Landkreises Coburg die Gebühr für eine durchschnittliche tägliche Betreuung von 5 – 6 Stunden übernommen. In begründeten Ausnahmefällen erfolgt eine Kostenübernahme nach dem tatsächlichen Bedarf. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Kindergartengebühren grundsätzlich erst ab dem Monat übernommen werden, in welchem das Kind sein drittes Lebensjahr vollendet. Aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern bzw. eines Elternteils kann nach Prüfung der Einkommensverhältnisse bereits eine vorzeitige Kostenübernahme erfolgen. Wird ein Antrag auf Übernahme der Gebühren für den Kinderhort, der Schulkindbetreuung oder Nachmittagsbetreuung an einer Schule gestellt, muss neben dem Einkommen auch die Erforderlichkeit der Betreuung außerhalb der Familie geprüft werden. Zur Feststellung der Notwendigkeit kann auch eine Stellungnahme des zuständigen Sozialpädagogen eingeholt werden. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

Ihre Ansprechpartnerin:


Margit Müller

Zimmer: E47
Telefon: 09561/514-109
E-Mail: margit.mueller@landkreis-coburg.de

Das neue Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) trat am 1. August 2005 in Kraft. Die Struktur der Kinderbetreuung in Bayern wurde durch das neue Gesetz erheblich verändert.

Kindertageseinrichtungen können heute bis zu einer bestimmten Anzahl von Kindern altersoffen betrieben werden, d.h., dass Kinder unter 2 Jahren und 6 Monaten, aber auch Schulkinder in einem Kindergarten aufgenommen werden können. Es ist auch möglich, innerhalb der Einrichtung separate Krippengruppen einzurichten.

Der neue Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan greift die gesellschaftlichen Veränderungen auf und verbindet diese mit den neuesten Erkenntnissen der Frühpädagogik. Dabei stehen die Förderung sozialer Kompetenzen, Vermittlung von Werten, die Verknüpfung von Spielen und Lernen im sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Bereich, sowie die Förderung kreativer Fähigkeiten im Mittelpunkt.

Die Kindergartenfachberatung des Landratsamtes, übernimmt folgende Aufgaben:

  • Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kindertageseinrichtungen
  • Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bedarfsplanung
  • Beratung von Trägern und Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Bezug auf pädagogische Konzeptionen, sowie räumliche und personelle Erfordernisse
  • Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Schulen<
  • Organisation von Fortbildungen

Zurzeit gibt es im Landkreis 49 Kindertageseinrichtungen. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.