Der demographische Wandel verändert unsere Gesellschaft, unsere Landkreise, Städte und Gemeinden. Diese Entwicklung macht es notwenig, die bisherigen regionalen und kommunalen Versorgungsangebote für Senioren neu zu überdenken und zu ergänzen.
Seit 2007 sind Landkreise und Gemeinden verpflichtet ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen und weiter zu entwickeln.
Erklärtes Ziel des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts ist der Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Im Vordergrund stehen daher niederschwellige ambulante Beratungs- und Entlastungsangebote (Pflegestützpunkt), die es Senioren ermöglichen sollen, möglichst lange selbständig zu hause leben zu können.
Ziel des Bereichs Senioren im Landratsamt soll sein: