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Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend und Familieim Bereich Sorge- und Umgangsrecht

1. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidungnach § 17 SGB
    VIII  (Soziale Dienste)

  • Beratung einer Familie in einer Krise mit dem Ziel des Erhaltes der Partnerschaft. (präventive Beratung)
  • Konfliktlösung während oder nach einer Trennung: Gespräche mit Eltern und gegebenenfalls Kindern über die einvernehmliche Wahrnehmung der elterlichen Sorge bzw. des Umgangsrechtes.

2. Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII bei
    Regelungen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Sozialen Dienste wirken in
    familiengerichtlichen Verfahren mit und erstellen für das Familiengericht einen
    Bericht auf Grundlage von Gesprächen mit den Eltern und dem Kind.

3. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
    Umgangsrecht nach § 18 SGB VIII 

  • Unterstützung und Beratung bei der Erarbeitung einer am Kind orientierten Umgangsregelung (Soziale Dienste)
  • Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. (Wirtschaftliche Jugendhilfe)
  • Beratung bei der Abgabe von Sorgerechtserklärungen (Wirtschaftliche Jugendhilfe)

In allen Bereichen steht hierbei das Wohl des Kindes im Vordergrund der Beratung und Mitwirkung.

Leitfaden Trennung&Scheidung