Aufgaben und Leistungen des Amtes für Jugend und Familieim Bereich Sorge- und Umgangsrecht
1. Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidungnach § 17 SGB
VIII (Soziale Dienste)
2. Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII bei
Regelungen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechtes.
Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Sozialen Dienste wirken in
familiengerichtlichen Verfahren mit und erstellen für das Familiengericht einen
Bericht auf Grundlage von Gesprächen mit den Eltern und dem Kind.
3. Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des
Umgangsrecht nach § 18 SGB VIII
In allen Bereichen steht hierbei das Wohl des Kindes im Vordergrund der Beratung und Mitwirkung.