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Was ist Unterhaltsvorschuss?
Die Unterhaltsvorschusszahlungen sollen einen Teil des laufenden Unterhaltes für Kinder bis zum 12. Lebensjahr sicherstellen, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen.
Was sind die Anspruchsvoraussetzungen?
Ein Kind hat Anspruch auf Unterhaltsvorschußleistungen, wenn es
1. das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und noch keine 72 Monate
Unterhaltsvorschußleistungen erhalten hat
und
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der
ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd
getrennt lebt oder der andere Elternteil sich für voraussichtlich wenigstens
sechs Monate in einer Anstalt befindet
und
3. nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält oder
wenn dieser verstorben ist, nicht ausreichend Waisenbezüge erhält.
Wie hoch sind die Unterhaltsvorschußleistungen?
Die Höhe der Unterhaltsvorschußleistungen richtet sich nach dem Alter des anspruchsberechtigten Kindes. Zur Zeit werden für ein Kind bis zum
monatlich gewährt.
Was muss man tun, um die Unterhaltsleistungen zu bekommen?
Für Kinder, die im Landkreis Coburg leben, muß der alleinerziehende Elternteil oder der gesetzliche Vertreter des Kindes schriftlichen Antrag beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Coburg stellen.
Ihre Ansprechpartner:

Werner Fleischmann (Gemeinden Neustadt, Rödental, Meeder, Sonnefeld)
Zimmer: E45
Telefon: 09561/514-145
E-Mail: werner.fleischmann@landkreis-coburg.de

Nathalie Friedrich (restliche Gemeinden)
Zimmer: E46
Telefon: 09561/514-146
E-Mail: nathalie.friedrich@landkreis-coburg.de