Ein Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer mit staatlichen Mitteln geförderten
Mietwohnung erforderlich.
Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines hängen u.a.
von der
- Art der Fördermittel
- Haushaltsgröße (Zahl der Haushaltsmitglieder)
- Wohnungsgröße (Zimmerzahl / Wohnfläche)
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen
ab.
Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines und die dazugehörigen
Formblätter Einkommenserklärung erhalten Sie
- in den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen des Landkreises Coburg
- beim Landratsamt Coburg (Raum 116)
- im Internet hier.
Einzureichende Unterlagen:
- Antragsformblatt
- Formblatt Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem
Einkommen (z.B. auch für Kinder bei Unterhaltszahlungen)
- Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate vor Antragstellung im Original
(z.B. Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Bescheid Arbeitslosengeld, Bescheid des
Jobcenters über den Bezug von ALG II, Rentenmitteilungen, Nachweise
Unterhaltszahlungen usw.)
Ferner falls zutreffend:
- Heiratsurkunde bei jungen Ehepaaren
(unter 5 Jahren verheiratet und beide Ehegatten unter 40 Jahre alt)
- Mutterpass
- Schwerbehindertenausweis
Hinweis:
Das Landratsamt vermittelt keine Wohnungen. Auskünfte über freie geförderte Wohnungen
erhalten Sie bei den jeweiligen Wohnungsunternehmen und den Städten und Gemeinden
des Landkreises Coburg, soweit dort entsprechende Listen geführt werden. Sofern private
Eigentümer freie geförderte Wohnungen anbieten, werden Sie von diesen auf die Notwendigkeit
eines Wohnberechtigungsscheines hingewiesen.
Ihre Sachbearbeiterin erreichen Sie wie folgt: | ||
Frau | Raum: | 116 |