Für folgende gewerblichen Tätigkeiten ist neben der obligatorischen Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung notwendig:

Wer gewerbsmäßig

den Abschluss von Verträgen über

  • Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte,
  • gewerbliche Räume, Wohnräume,
  • Darlehen

vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,

  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft,
  • den Erwerb von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen,
  • den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen,
  • den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen

vermittelt,

  • Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1  Nr. 8 des Kreditwesengesetzes betreibt,
  • Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet,
  • Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.

Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO notwendig.

Gewerbetreibende im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung haben auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde (Landratsamt Coburg) den Prüfungsbericht (§ 16 MaBV) bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres unaufgefordert zu übermitteln.
Bei juristischen Personen ist zusätzlich zur Prüfberichtspflicht (§ 16 MaBV) die Anzeigepflicht bei einem Geschäftsführerwechsel (§ 9 MaBV) zu beachten.

Sofern der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt hat, hat dieser anstelle des Prüfberichts eine entsprechende Erklärung zu übermitteln.

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 355 € und 1.750 €.

Sachbearbeiter: Herr Rauscher, Tel. 09561/514 232, Fax: 09561/514 89 232, Zimmer-Nr. 132

eMail-Adresse:
ulrich.rauscher@landkreis-coburg.de