Für folgende gewerblichen Tätigkeiten ist neben der obligatorischen Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung notwendig:
Wer gewerbsmäßig
den Abschluss von Verträgen über
vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist,
vermittelt,
Zur Antragstellung ist ein vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO notwendig.
Gewerbetreibende im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung haben auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde (Landratsamt Coburg) den Prüfungsbericht (§ 16 MaBV) bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres unaufgefordert zu übermitteln.
Bei juristischen Personen ist zusätzlich zur Prüfberichtspflicht (§ 16 MaBV) die Anzeigepflicht bei einem Geschäftsführerwechsel (§ 9 MaBV) zu beachten.
Sofern der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausgeübt hat, hat dieser anstelle des Prüfberichts eine entsprechende Erklärung zu übermitteln.
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 355 € und 1.750 €.
Sachbearbeiter: Herr Rauscher, Tel. 09561/514 232, Fax: 09561/514 89 232, Zimmer-Nr. 132
eMail-Adresse:
ulrich.rauscher@landkreis-coburg.de