Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte) der zuständigen Behörde (Landratsamt Coburg – Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Antragstellers im Landkreis Coburg).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Der Antrag auf eine Reisegewerbekarte soll bei der Wohnsitzgemeinde gestellt werden und ist dort erhältlich. Dort ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen. Bitte geben Sie dem Antrag bei Imbissbetrieb ein Gesundheitszeugnis bei.
Sachbearbeiter: Herr Rauscher, Tel. 09561/514 232, Fax: 09561/514 89 232, Zimmer-Nr. 132
eMail-Adresse:
ulrich.rauscher@landkreis-coburg.de