Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichen Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden oder die Störung nur unterbunden oder beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde (Bayerisches Staatsministerium des Innern, Regierung von Oberfranken, Landratsamt Coburg) die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 BayKSG).
Das Landratsamt Coburg ist zuständige Katastrophenschutzbehörde für den Landkreis Coburg. Um einen möglichen Katastropheneinsatz fachgerecht leiten zu können, bedient sich die Katastrophenschutzbehörde der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK). Die kleine, flexible und rasch alarmierbare FüGK setzt sich grundsätzlich aus Mitarbeitern der Behörde zusammen. Sie wird bei Bedarf lageabhängig erweitert durch Vertreter anderer betroffener Behörden und Einrichtungen, durch Vertreter der an der Katastrophenbewältigung beteiligten Einsatzorganisationen und durch Sachverständige.
Der Örtliche Einsatzleiter (ÖEL) leitet im Rahmen des Auftrags und der Weisungen der Katastrophenschutzbehörde alle Einsatzmaßnahmen vor Ort. Als verlängerter Arm der Katastrophenschutzbehörde hat er ein Weisungsrecht gegenüber allen eingesetzten Kräften (Art. 6 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörden sollen bereits vorab, also unabhängig von einem konkreten Schadensereignis, fachlich geeignete Personen als Örtliche Einsatzleiter benennen.
Um für den Ernstfall gerüstet zu sein, werden von den Katastrophenschutzbehörden in regelmäßig Abständen Übungen angelegt bzw. durchgeführt. Die letzte Vollübung fand im Oktober 2007 statt. Als Szenario wurde ein Massenunfall auf der A 73 angenommen.
Im Katastrophenschutz des Landkreises Coburg wirken Kräfte
sowie
mit.
Sachbearbeiter: Herr Lorenz, Tel. 09561/514 206, Fax: 09561/514 89 206, Zimmer-Nr. 131
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