Das Ladenschlussgesetz bestimmt, zu welchen Zeiten Verkaufsstellen offengehalten werden dürfen bzw., wann diese zu schließen sind.
Verkaufsstellen im Sinne des Ladenschlussgesetzes sind
Reisebedarf im Sinne des Ladenschlussgesetzes sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.
Verkaufsstellen müssen zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein:
Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen abweichend hiervon den Beginn der Ladenöffnungszeit an Werktagen auf 05.30 Uhr vorverlegen. Die beim Ladenschluss anwesenden Kunden dürfen noch bedient werden.
Sachbearbeiter: Herr Rauscher, Tel. 09561/514 232, Fax: 09561/514 89 232, Zimmer-Nr. 132
eMail-Adresse:
ulrich.rauscher@landkreis-coburg.de