Der Abschluss von Landpachtverträgen ist dem Landratsamt Coburg binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages durch den Verpächter anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn

  • die Pachtfläche weniger als zwei Hektar beträgt oder
  • der Pachtvertrag zwischen Ehegatten oder Personen, die in gerader Linie verwandt oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind, abgeschlossen wird.

Vor Anbringung des Anzeigevermerkes ist die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.

Sachbearbeiter: Frau Bischoff, Tel. 09561/514 631, Fax: 09561/514 89 631, Zimmer-Nr. 135

eMail-Adresse:
janine.bischoff@landkreis-coburg.de