Der Abschluss von Landpachtverträgen ist dem Landratsamt Coburg binnen eines Monats nach Abschluss des Vertrages durch den Verpächter anzuzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn
Vor Anbringung des Anzeigevermerkes ist die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich.
Sachbearbeiter: Frau Bischoff, Tel. 09561/514 631, Fax: 09561/514 89 631, Zimmer-Nr. 135
eMail-Adresse:
janine.bischoff@landkreis-coburg.de