Mit Beschluss des Bayerischen Landtages wurde das Bayerische Sammlungsgesetz (BaySammlG) zum 01.01.2008 ersatzlos aufgehoben. Bayern folgt mit der Aufhebung des Sammlungsgesetzes einer Reihe anderer Bundesländer, die ihre Sammlungsgesetze schon aufgehoben haben, nämlich Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bremen, Hamburg Brandenburg und Niedersachsen.
Mit Aufhebung des Bayerischen Sammlungsgesetzes sind die Erlaubnispflichten für Haus- und Straßensammlungen (einschließlich der Werbung von Fördermitgliedern) sowie die nachgehenden Pflichten der Sammlungsträger entfallen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht die kostenfreie Möglichkeit, sich in Zweifelsfällen an das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin zu wenden, das nach genauer Prüfung der Bilanzen an steuerbegünstigte Organisationen ein Spendensiegel vergibt. Weitere Informationen zu einzelnen Sammlungsorganisationen sind auch beim Deutschen Spendenrat e.V. in Berlin erhältlich.
Jedem potenziellen Spender ist es daher möglich, sich ausreichend zu informieren und dann eigenverantwortlich zu entscheiden, ob er einer Sammlungsorganisation vertraut.
Sachbearbeiter: Frau Bischoff, Tel. 09561/514 631, Fax: 09561/514 89 631, Zimmer-Nr. 135
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