Wer kann eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes beantragen?

  • Vorderladerschützen,
  • Böllerschützen und
  • Wiederlader (auch Jäger).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Alter: 21 Jahre,
  • Zuverlässigkeit,
  • körperliche Eignung,
  • Fachkunde,
  • Bedürfnis (entfällt bei Jägern).

Für die Erteilung der ersten Erlaubnis ist die Fachkunde nachzuweisen. Um an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde teilnehmen zu können, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird nach Feststellung der Zuverlässigkeit erteilt.

Alsdann ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG zusammen mit dem Fachkundeausweis und einer Bedürfnisbescheinigung bei uns abzugeben.

Nach Feststellung der Zuverlässigkeit und nach positiver Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen kann eine Erlaubnis augestellt werden.

Sachbearbeiter: Frau Jakob, Tel. 09561/514 210, Fax: 09561/514 89 210, Zimmer-Nr. 130

eMail-Adresse:
gisela.jakob@landkreis-coburg.de