Grundvoraussetzung für den Waffenerwerb und Waffenbesitz ist eine Waffenbesitzkarte.

Wer bekommt überhaupt eine Waffenbesitzkarte?
Im Allgemeinen (bis auf wenige Ausnahmen):

  • Jagdscheininhaber,
  • Sportschützen und
  • Erben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • 18 Jahre bzw. 21 Jahre, je nach Waffenart (evtl. amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung),
  • Zuverlässigkeit,
  • körperliche Eignung,
  • Sachkunde (entfällt bei Erben),
  • Bedürfnis (entfällt bei Erben).

Was müssen Sie tun?

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte zusammen mit dem Sachkundenachweis und einer Bedürfnisbescheinigung bei uns abgeben. Nach Feststellung der Zuverlässigkeit und nach positiver Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen kann eine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden.

Sachbearbeiter: Herr Heinze, Tel. 09561/514 231, Fax: 09561/514 89 231, Zimmer-Nr. 134

eMail-Adresse:
sven.heinze@landkreis-coburg.de

Sachbearbeiter: Frau Jakob, Tel. 09561/514 210, Fax: 09561/514 89 210, Zimmer-Nr. 134

eMail-Adresse:
gisela.jakob@landkreis-coburg.de