Für welchen Zweck benötigt man eine Waffenschein?
Zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums (auch im Auto), benötigen Sie einen Waffenschein. Für Gas- und Schreckschusswaffen mit "PTB-Zeichen" ist ein sog. kleiner Waffenschein erforderlich. Für den Transport von nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Schusswaffen, z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Waffenhändler oder bei der Jagd oder im Zusammenhang damit, benötigen Sie keinen Waffenschein.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Was müssen Sie tun?
Den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen bei uns abgeben.
Sachbearbeiter: Herr Heinze, Tel. 09561/514 231, Fax: 09561/514 89 231, Zimmer-Nr. 134
eMail-Adresse:
sven.heinze@landkreis-coburg.de
Sachbearbeiter: Frau Jakob, Tel. 09561/514 210, Fax: 09561/514 89 210, Zimmer-Nr. 134
eMail-Adresse:
gisela.jakob@landkreis-coburg.de