Kindergesundheit


Gesundheitsförderung für Säuglinge, Kleinkinder und Schulkinder durch Ärzte/innen und Sozialmedizinische Assistentinnen

 

Untersuchungen in Kindergärten:

In den Kindergärten der Stadt Coburg und im Landkreis werden Untersuchungen der 3-5 jährigen Kinder angeboten.
Die Teilnahme an der Kindergarten-Untersuchung ist freiwillig und stellt keine Vorauswahl im Hinblick auf die Einschulung dar.

Schwerpunkte der Untersuchung:

Überprüfung

  • der altersgemäßen Entwicklung im körperlichen, geistigen und seelischen Bereich
  • der Sprache, der Geschicklichkeit und des Bewegungsapparates
  • des Impfausweises und bei Bedarf Hinweis auf empfohlene Impfungen
  • des Hör- und Sehvermögens

Bei Entwicklungsverzögerungen oder Besonderheiten Beratung der Eltern.

  

Neugeborenen-Stoffwechselscreening:

Die zweite Vorsorgeuntersuchung (U2) nach der Geburt eines Kindes enthält seit Jahren auch eine Blutuntersuchung auf drei angeborene Stoffwechselerkrankungen. Dieses Vorsorgeprogramm wurde nun auf zahlreiche weitere behandelbare Erkrankungen ausgedehnt. Die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes gleichen regelmäßig die Namenslisten vom Screeningzentrum in München mit den Geburtsmitteilungen der Einwohnermeldeämter in ihrem Bereich ab. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Neugeborenen die Chance haben an dem erweiterten Screening teilzunehmen. Die Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, die Eltern von Säuglingen ohne Untersuchungsmeldung zu kontaktieren, zu beraten und auf die Bedeutung dieser Früherkennungsmaßnahme hinzuweisen. Außerdem unterstützen wir im Bedarfsfall das Vorsorgezentrum in München bei der Abklärung wiederholungsbedürftiger Screening-Ergebnisse.

 

Neugeborenen-Hörscreening:

Ein bis zwei von 1000 Kindern kommen in Deutschland mit einer hochgradigen Hörstörung zur Welt. Daneben gibt es viele Kinder mit einer mittel- oder leichtgradigen Schwerhörigkeit und Kinder, die erst später Hörstörungen entwickeln. Bleibt eine solche Hörstörung längere Zeit unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken.

Häufig wird die Schwerhörigkeit zu spät erkannt, meist erst im zweiten oder dritten Lebensjahr. Die Folge ist eine verzögerte und eingeschränkte Sprachentwicklung, die nur schwer zu behandeln ist. Dies kann man heute durch Frühförderung und moderne Hörgeräte-Technologie vermeiden.
Ein Screeningprogramm zur Früherkennung von schweren Hörstörungen schafft die Voraussetzung für eine frühzeitige Diagnosestellung und Einleitung von Therapiemaßnahmen innerhalb der ersten 6 Lebensmonate. Die Untersuchung selbst ist völlig schmerzlos, schnell durchführbar und in keiner Weise belastend. Sie wird am schlafenden Säugling durchgeführt.

Das Screening-Zentrum des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erfasst die persönlichen Daten und gibt Screening-Listen an die zuständigen Gesundheitsämter weiter. Die Sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamtes gleichen diese Listen mit den Geburtsmeldungen der Meldebehörden ab, kontaktieren und beraten die Eltern von Kindern ohne Screening-Meldung.