Infektionsschutz- und Umwelthygiene
Leitung Frau Dr. R. Gradl
Der Arbeitsbereich Infektionsschutz und Umwelthygiene beschäftigt sich mit nachfolgenden Bereichen.
Trinkwasser
Überwachung der Versorgungsanlagen gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Badeanstalten und Badegewässer
Überwachung nach der Verordnung über Badeanstalten vom 14.01.1987 (GVBl.S. 17) und der Bayerischen Badegewässerverordnung vom 20.07.1998 (GVBl. S. 504)
Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, öffentliche Bedürfnisanstalten, Übersiedler und Asylantenheime, Camping- und Zeltplätze und Kinderspielplätze.
Kurwesen
Im Kurort Bad Rodach werden neben den sonst üblichen Kontrollen in regelmäßigen Abständen Überprüfungen des Wassers im öffentlichen Thermalbad vorgenommen.
Hygieneverordnung
Es werden die Betriebe der Fußpflege, Friseure, Tätowierer und Piercer, Heilpraktiker, Kosmetiker und Ohrlochstecher überwacht.
Leichen, Bestattungs- und Friedhofwesen
Hier werden die Friedhöfe bezüglich Lage, Größe und Untergrundbeschaffenheit beurteilt. Das Gesundheitsamt wirkt bei der Festsetzung der Ruhezeiten mit, und regelt die allgemeinhygienischen Maßnahmen vor einer Bestattung und stellt Schutzmaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Leichen auf.
Bau- und Wohnungshygiene
Das Gesundheitsamt kontrolliert Häuser und Wohnungen auf Veranlassung der für den Vollzug des Wohnungsaufsichtsgesetzes zuständigen Gemeinden und Städte bei dem Verdacht einer Unbewohnbarkeit in hygienischer Hinsicht.
Landesplanung, Raumordnung, Bauleit- und Bauplanung
Im Rahmen der Landesplanung Raumordnung, Bauleit- und Bauplanung werden Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und Bauvorhaben in allgemeiner, aber auch in spezieller Hinsicht abgegeben.
Seuchenhygiene
Gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden das Auftreten und die Verbreitung von Infektionskrankheiten beobachtet, erfasst und im Bedarfsfall Gegenmaßnahmen ergriffen.
Eine der wichtigen Bereiche zum Schutz vor dem Auftreten von Infektionskrankheiten, die über Lebensmittel übertragen werden können, ist die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln.
Hiervon betroffen ist nicht nur das Personal in Küchen- und Lebensmittelbetrieben, sondern auch beim häuslichen Umgang mit Lebensmitteln sind hygienische Regeln strikt einzuhalten.
Die meisten Lebensmittel, vor allen Dingen Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Eierspeisen und Milchprodukte stellen einen idealen Nährboden für Krankheitserreger dar. Es handelt sich beispielsweise um Salmonellen und giftstoffbildende Eitererreger, aber auch eine bestimmte Colibakterienart (EHEC) und andere. Schon eine geringe Bakterienzahl genügt, um manche Erkrankungen hervorzurufen. Bei anderen Erregern, die nur in einer größeren Anzahl eine Erkrankung auslösen können, stellen Lebensmittel hervorragende Nährmedien und damit Vermehrungsstätten dar, weshalb der Umgang mit Lebensmitteln dringend der Einhaltung hygienischer Regeln bedarf.
Denken Sie daran, eine Lebensmittelvergiftung ist nicht harmlos. Bei Säuglingen, Kleinkindern, Kranken und alten Leuten oder abwehrgeschwächten Personen können diese sogar lebensbedrohlich sein.
Personen, die gewerbsmäßig folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder inverkehrbringen:
Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Eiprodukte
Säuglings- oder Kleinkindernahrung
Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (z.B. Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen
oder
in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind,
benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung gemäß §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch ihr Gesundheitsamt.
Denken Sie daran, dass Krankheitserreger auch auf Lebensmittel übertragen werden können, wenn Sie selbst nicht krank sind, aber Kontakt mit Durchfallkranken, (z. B. in der Wohngemeinschaft) hatten, wenn Sie verunreinigte Hände oder eitrige Hautstellen haben, unsaubere Arbeitskleidung tragen, verschmutzte Tücher oder Geschirr verwenden oder ihre Arbeitsflächen oder Arbeitsgeräte unsauber sind. Eine weitere Übertragung kann durch Fliegen und Ungeziefer erfolgen.
Sauberkeit am Arbeitsplatz Küche ist oberstes Gebot!!
Schädlingsbekämpfung
Das Gesundheitsamt berät und schlägt Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung von tierischen Schädlingen wie Ratten, Fliegenplagen, Mäusen, Läusen und Milbenarten vor.
Impfungen
Einer Reihe von Infektionskrankheiten kann durch die vorbeugende Schutzimpfung im Kleinkindalter, aber auch als Erwachsener vorgebeugt werden. Impfempfehlungen erfolgen nach Maßgabe der ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, wo Sie auch die aktuellen Impfempfehlungen erhalten: www.rki.de.
Warum brauchen Sie diesen Impfschutz?
Wundstarrkrampf (Tetanus)
Der Erreger, ein Bakterium, kann überall im Boden, in Dreck und Schmutz vorhanden sein und über kleinste Verletzungen in den Körper gelangen. Das Gift dieses Erregers bewirkt Krämpfe und Lähmungen z. B. der Atemmuskulatur. Auch bei der heutigen Intensivmedizin sind leider nicht alle Erkrankten zu retten.
Diphtherie
Der "Würgengel der Kinder" war vor 1900 die wichtigste Todesursache bei Kindern. Auch Erwachsene können erkranken. Der Erreger, ein Bakterium, wird als Tröpfcheninfektion von Angesteckten und Erkrankten übertragen. Nach etwa drei Tagen bilden sich Beläge im Rachen- und Kehlkopfraum. Das Gift des Erregers kann Muskeln und Nerven schädigen bis hin zum Organversagen und Tod. In Osteuropa entwickelte sich in den Neunziger Jahren eine Epidemie mit 50.000 Erkrankungen (1995), während im gleichen Zeitraum in Deutschland jeweils unter 10 Fälle im Jahr gemeldet wurden.
Wenn Sie über 60 Jahre alt sind, kommen zwei weitere routinemäßige Impfungen, nämlich gegen Grippe (Influenza) und Pneumokokken hinzu. Beide Impfungen werden auch bei Jüngeren mit bestimmten Grundleiden empfohlen (Indikationssimpfung):
Grippeschutzimpfung
Die Grippeschutzimpfung muss jährlich mit dem jeweils aktuellen Impfstoff erneuert werden. Sie schützt zwar nur zu etwa 60 % vor einer Erkrankung, schwächt aber das Krankheitsbild erheblich ab und kann vor allem eine 90%ige Verringerung der Todesfälle bei Risikopersonen erreichen.
Pneumokokken-Impfung
An Pneumokokken-Erkrankungen wie Lungen- oder Hirnhautentzündung sterben jedes Jahr in Deutschland etwa 12.000 Menschen, wobei 50 % in den ersten 48 Stunden der Erkrankung sterben. Auffrischung nach 6 Jahren.
Aus ärztlicher Sicht empfehlen wir darüber hinaus die folgenden Impfungen bei Erwachsenen (wobei die Kostenübernahme jeweils mit der Krankenkasse zu klären wäre).
Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Ungeimpfte Erwachsene sowie bei unvollständiger Grundimmunisierung. Keine Schluckimpfung mehr, sondern Injektion eines Impfstoffs mit nicht vermehrungsfähigen (inaktivierten) Polioviren (IPV). Eine routinemäßige Wiederimpfung ist in Deutschland nicht erforderlich, kann jedoch bei Reisen in Länder, in denen diese Krankheit noch auftritt, sinnvoll sein .
Röteln
Ungeimpfte oder seronegative Frauen, die gewollt oder ungeplant schwanger werden können.
Hepatitis A und B
Am besten in einer Kombinationsspritze. Auffrischung alle 10 Jahre. Nachdem die Hepatitis B - Impfung allgemein von der STIKO für alle Kinder und Jugendliche empfohlen wird, gibt es medizinisch keinen Grund, diese Impfung Erwachsenen vorzuenthalten.
Weitere Impfungen kommen bei bestimmten Gefährdungen in Betracht (Indikationsimpfungen, darunter auch Reiseimpfungen).
Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten
Sowohl im Interesse der Prostituierten als auch der Allgemeinheit, ist im §6 der Hygieneverordnung (beruhend auf §17 Abs.4 Infektionsschutzgesetz) eine Kondompflicht allgemein verbindlich vorgeschrieben.
Untersuchungen von Prostituierten auf sexuell übertragbare Erkrankungen werden im Gesungheitsamt auf freiwilliger Basis kostenlos durchgeführt. Sie können auch von einem Arzt Ihrer Wahl durchgeführt werden, die Kosten müssen dann von Ihnen selbst übernommen werden.
Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit und zum Schutze der Allgemeinheit empfehlen wir Ihnen dringend, von unserem Angebot regelmäßig Gebrauch zu machen.
Weitere Informationen zu Infektionskrankheiten, Hygiene und Impfungen erhalten Sie unter www.rki.de.
Für aktuelle reisemedizinische Informationen empfehlen wir Ihnen die Internetseite www.fit-for-travel.de.