Medizinische Gutachten


Medizinische Gutachten, Gesundheitsberichtserstattung, Berufe des Gesundheitswesens

Leitung Frau Dr. U. Annemüller

Die in diesem Aufgabenberich tätigen Ärzte wirken in ihrer Funktion auch in andere Aufgabenbereiche hinein. Untersuchungen in Kindergärten und Schulen, Kindergarten- und Schulgebäudebesichtigungen, die seuchen- und umwelthygienischen Beurteilungen werden unter ärztlicher Federführung bearbeitet.

Medizinisches Gutachterwesen
Auf Veranlassung von Behörden werden diverse Begutachtungen nach unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften durchgeführt. Im einzelnen werden hier Untersuchungen nach Dienstunfällen, Übernahme in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeitsuntersuchung oder Untersuchungen für Ruhestandsversetzung, Bescheinigungen für Beihilfeempfänger oder bei Sanatoriumsbehandlung zur steuerlichen Berücksichtigung, Gutachten im Rahmen des Bayerischen Unterbringungsgesetzes, Gutachten bei Krankenkostzulageanträgen, Arbeitsunfähigkeitsuntersuchung für öffentliche Arbeitgeber und Sozialämter, Untersuchungen für die örtliche und überörtlichen Sozialhilfeträger, Untersuchungen von Schülern wegen des Antrages auf Sportbefreiung oder häufigen Fehlens in der Schule, Untersuchungen wegen Sonderschulfähigkeit oder der Notwendigkeit zur Frühförderung und andere mehr durchgeführt.

Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
Nach dem GDVG sind Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe die im Zuständigkeitsgebiet tätig werden verpflichtet, ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzumelden. Dies gilt für Heilpraktiker, selbstständig tätige Hebammen, Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, selbstständige Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie ambulante Pflegedienste.

Apothekenwesen
Die Neueröffnung von Apotheken oder der Wechsel von Apothekenleitern oder dem approbiertem Apothekenpersonal werden registriert.

Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln
Die sich im Zuständigkeitsbereich befindenden Apotheken werden in Bezug auf den Verkehr mit Betäubungsmitteln kontrolliert. Ärzte und Apotheken werden bei Fragen bezüglich des Verkehrs mit Betäubungsmittel beraten. Auch in den Kliniken werden anlässlich der Krankenhausbesichtigungen die Betäubungsmittelbücher und der Bestand kontrolliert.

Heimaufsicht
Durch die Verlagerung der Zuständigkeit für die Heimaufsicht auf die Kreisverwaltungsbehörden werden Ärzte, Sozialmedizinische Assistentinnen, Sozialpädagoginnen und Hygienesachbearbeiter in die Alten- und Pflegeheimaufsicht eingebunden.