Der Leitfaden gibt eine Orientierungshilfe, sich bei Vereinsfesten, Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen richtig zu verhalten, damit gemeinschaftliches Essen und Trinken ungetrübt genossen werden kann.Folgende Lebensmittelrechtlichen Vorschriften sind beim Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus besonderem Anlass (§ 12 Gaststättengesetz) zu beachten.
Wichtig:
Jeder , der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass dies einwandfrei erfolgt.
Lebensmittel dürfen nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.Hygienefehler können besonders bei Kleinkindern und älteren Menschen zu schwerwiegenden, manchmal sogar zu lebensbedrohlichen Erkrankungen führen.