NEU: seit 01.07.2010 ist eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Pflicht !!!

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gelbe Versicherungsbestätigungskarte
  • Abmeldebescheinigung bzw. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (bei stillgelegten Fahrzeugen) bzw. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • Prüfbericht über gültige Haupt- und Abgasuntersuchung; zzgl. SP-Prüfbericht bei LKW
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (sofern in Deutschland wohnhaft)
  • bei Zulassungsbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten); Ausweis bzw. Reisepass des Fahrzeughalters immer im Original

 

zusätzlich:

bei Firmen:Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)


Regelgebühr:
33,30 € 
zzgl. 8,70 € bei alten Fahrzeugpapieren
zzgl. 15,30 € bei nicht getypten Fahrzeugen

Hinweis:
Das Ausfuhrkennzeichen wird benötigt zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland, wo künftig dessen dauerhafter Standort sein soll.