NEU: seit 01.07.2010 ist eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer Pflicht !!!
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
zusätzlich:
bei Firmen:Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Regelgebühr:
33,30 €
zzgl. 8,70 € bei alten Fahrzeugpapieren
zzgl. 15,30 € bei nicht getypten Fahrzeugen
Hinweis:
Das Ausfuhrkennzeichen wird benötigt zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland, wo künftig dessen dauerhafter Standort sein soll.