Es werden folgende Unterlagen benötigt:
zusätzlich:
bei Firmen:Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Regelgebühr:
10,20 €
Hinweis:
Die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen erfolgt maximal für 5 Tage (gilt ab dem Tag der Ausgabe). Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und ist nur innerhalb von Deutschland gültig.