Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugbrief / Betriebserlaubnis bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
    - soweit das Fahrzeug bereits bekannt ist, für das das Kurzzeitkennzeichen beantragt wird
  • bei Zulassungbesorgungen durch Dritte noch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten)

zusätzlich:

bei Firmen:Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

Regelgebühr:
10,20 €

Hinweis:
Die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen erfolgt maximal für 5 Tage (gilt ab dem Tag der Ausgabe). Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten verwendet werden. Das Fahrzeug muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden und ist nur innerhalb von Deutschland gültig.