HINWEIS: Ab 01.01.2010 muss für alle Zulassungsvorgänge kein Abgasuntersuchungsbericht mehr vorgelegt werden !!!
Wichtige Rechtsänderung im Kfz-Zulassungsrecht ab 1. August 2005
Außerbetriebsetzung
Wiederanmeldung auf den gleichen Halter
Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen
Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk (Fahrzeugummeldung)
Zulassung bei Erwerb eines Fahrzeuges
Umzug innerhalb des Landkreises Coburg
Namensänderung/Eheschließung
Eintragung technischer Änderungen
Verlust von Fahrzeugpapieren
Kennzeichenverlust
Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Anträge und Formulare
Wunschkennzeichenreservierung über das Internet
Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen, welche Unterlagen Sie zu den häufigsten Zulassungsvorgängen benötigen.
Hierbei wird bei den erforderlichen Unterlagen und den Gebühren von einem Regelfall ohne Besonderheiten ausgegangen. Bei speziellen Zulassungsvorgängen (z.B. Importfahrzeuge, Oldtimer, Fahrzeugdiebstahl, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen) sind weitere Unterlagen notwendig, was auch häufig zu anderen Gebühren führt. Eine abschließende Aufstellung dieser Sonderfälle wäre hier zu umfangreich, deshalb wurde hierauf ganz verzichtet. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt vorab telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde halten, damit Ihre Unterlagen bei der Zulassung des Fahrzeuges vollständig sind.
Zudem befindet sich eine Prägestelle für Kennzeichenschilder im Hause.
Auch für allgemeine Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an!