Eintragung technischer Änderungen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Betriebserlaubnis
  • bei alten Fahrzeugpapieren; Fahrzeugbrief bzw. Betriebserlaubnis und Fahrzeugschein
  • Gutachten der technischen Prüfstelle (TÜV) oder einer Überwachungsorganisation (z.B. DEKRA, GTÜ, KÜS)

Regelgebühr:
20,10 € bzw.
11,40 € ( falls EU-Papiere bereits ausgestellt wurden; bei Änderungen die Felder auf der ZB II betreffen, erhöht sich die Gebühr um 13,80 € )
zzgl. 10,20 € sollte das Fahrzeug finanziert sein