Es werden folgende Unterlagen benötigt:
bei Verlust der ZB I bzw. des Fahrzeugscheines:
Regelgebühren:
25,20 € bzw.
42,10 € (falls EU-Papiere bereits ausgestellt wurden)
zzgl. 10,20 € sollte das Fahrzeug finanziert sein
bei Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II:
Regelgebühr:
58,30 €
Hinweis:
Die als Ersatz ausgestellte Zulassungbescheinigung Teil II für den in Verlust geratenen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf des Aufgebotsverfahrens (ca. 6-8 Wochen) ausgehändigt werden.
Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist bei Firmen und Vereinen die persönliche Vorsprache der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person erforderlich (Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand).
Bei Erbschaften ist der Erbschein mit vorzulegen.