Verlust des Fahrzeugscheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

bei Verlust der ZB I bzw. des Fahrzeugscheines:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Prüfbericht über gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Regelgebühren:
25,20 € bzw.
42,10 € (falls EU-Papiere bereits ausgestellt wurden)
zzgl. 10,20 € sollte das Fahrzeug finanziert sein

bei Verlust des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

Regelgebühr:

58,30 € 

Hinweis:
Die als Ersatz ausgestellte Zulassungbescheinigung Teil II für den in Verlust geratenen Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Ablauf des Aufgebotsverfahrens (ca. 6-8 Wochen) ausgehändigt werden.

Zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist bei Firmen und Vereinen die persönliche Vorsprache der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person erforderlich (Geschäftsführer, Prokurist, Vorstand).

Bei Erbschaften ist der Erbschein mit vorzulegen.