Zulassung bei Erwerb eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II bzw. Betriebserlaubnis
  • bei alten Fahrzeugpapieren; Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung
  • elektronische Versicherungsbestätigung mit eVB-Nummer
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichenschilder
  • HU-Bescheinigung (Hauptuntersuchung)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
  • ggf. schriftliche Vollmacht für beauftragte Personen

zusätzlich:

bei Firmen:Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)

bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Ausweise (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)


Regelgebühr:
37,60 € bzw.
28,90 € (falls EU-Papiere bereits ausgestellt wurden)
zzgl. 10,20 € bei Wunschkennzeichen
zzgl. 2,60 € bei vorheriger Reservierung des Kennzeichens
zzgl. 15,30 € bei nicht getypten Fahrzeugen
zzgl. 13,80 € falls eine neue ZB II ausgestellt werden muß
zzgl. 10,20 € sollte das Fahrzeug finanziert sein