Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkstagswahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheiden erfolgt von hier aus die Verteilung der Unterlagen an die Gemeinden sowie die Zusammenfassung des Wahlergebnisses auf Kreisebene. Die Durchführung dieser Wahlen und Abstimmungen an sich (z.B. Anlegung des Wählerverzeichnisses, Erteilung von Wahlscheinen, Briefwahlunterlagen, Berufung in Wahlvorstände usw.) obliegt den Städten und Gemeinden.
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sind wir als Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung der Vorbereitung, Durchführung und der Ermittlung des Ergebnisses verpflichtet.
Die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl erfolgt ebenfalls durch die Städte und Gemeinden (vgl. Europa-, Bundestagswahl usw.) jedoch liegt die Wahlleitung und die Feststellung des Ergebnisses auf Kreisebene.
Sachbearbeiter: Frau Baumgärtner, Tel. -107, Zi.:E07
eMail-Adresse:
christine.baumgaertner@landkreis-coburg.de
Wahlergebnisse finden Sie hier.